100 Jahre Freistaat

Das heutige Bayern steht für so vieles: für landschaftliche Schönheiten, für eine boomende Wirtschaft. Für Tradition und Moderne. Deutschlands größtes Bundesland steht dazu für großen Sport, kulturelle Vielfalt und – vor allem – für ein ganz besonderes Lebensgefühl. Auch daran wird im Jahr 2018 erinnert werden, wenn es in Bayern gleich zwei runde, und dazu entscheidende Jubiläen zu feiern gibt: 2018 wird der Freistaat Bayern 100 Jahre alt und die Verfassung wird im gleichen Jahr genau doppelt so alt. Gute Gründe, um die runden Jubiläen würdig zu feiern. Die Staatsregierung hält ein Jubiläumsprogramm mit Bürgerwettbewerbe und Mitmach-Aktionen bereit; Jubiläumsveranstaltungen sollen in allen Regierungsbezirken stattfinden

text Gunther Matejka

Ob beim Staatsakt zum 100. Jubiläum des Freistaates Bayern die Sektkorken knallen werden? Oder bleibt man sich seiner bajuwarischen Tradition treu – und sticht beim Jubiläumsprogramm der Bayerischen Staatsregierung ein Fass Bier auf? Ob mit perlendem Schampus oder mit Hopfensaft, würdig gefeiert wird das runde Jubiläum allemal. Vor allem da zum 100. Geburtstages des Freistaates Bayern noch ein weiteres rundes Jubiläum dazu kommt: 200 Jahre Verfassung. In seiner Regierungserklärung vom 28. September 2016 hat Ministerpräsident Horst Seehofer jedenfalls aufgerufen: „Nutzen wir dieses Jubiläum zur Selbstvergewisserung. Zeigen wir, was uns wichtig ist für unser Zusammenleben und unsere Demokratie.“
Genau 100 Jahre ist es her, dass die Wittelsbacher-Monarchie abdankte und dass gleichzeitig die Republik Bayern ausgerufen wurde. Die Gründungsphase des Volks- beziehungsweise Freistaates Bayern ist eng mit der nationalen und internationalen Geschichte verwoben – die Oktoberrevolution in Russland und die Streikbewegung im Deutschen Reich hatten direkten Einfluss auf die bayerischen Ereignisse.

Die Verfassung des Freistaates Bayern trat am 8. Dezember 1946 in Kraft. Sie gab dem Freistaat Bayern – nach Gleichschaltung im Nationalsozialismus und der Zeit der US-amerikanischen Militärregierung – eine neue Grundlage seiner Existenz. In der Bayerischen Verfassungsgeschichte ist sie nach der Konstitution von 1808, der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 und der Bamberger Verfassung des Jahres 1919, das vierte Verfassungsdokument des bayerischen Staates. Die Verfassung schuf einen demokratischen Freistaat mit einem Zweikammersystem aus Landtag und Senat, einer starken Staatsregierung und einem unabhängigen Verfassungsgerichtshof. Sie garantiert Grundrechte – und legt Grundpflichten fest. Sie umfasst alle staatlich relevanten Lebensbereiche. Neben den Grundrechten gehören dazu auch das Zusammenleben in der Gemeinschaft und das Wirtschaftsleben; sie regelt die Selbstständigkeit des Freistaates als Land der Bundesrepublik Deutschland und das staatliche System Bayerns.

Die verschiedenen Feierlichkeiten der Staatsregierung stehen unter dem Motto „Wir feiern Bayern“. Ziel sei es, die Bürger zum Mitmachen in der Demokratie zu motivieren, sagt der
Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Marcel Huber. Tenor: Nicht der Staat solle im Mittelpunkt stehen, sondern der Mensch. „In vielen Mitmach-Aktionen von Bürgern für Bürger wollen wir unsere Demokratie erlebbar machen“, so Huber. Bei der angemessenen Rückschau auf die Bayerische Geschichte wird der Blick nach Vorne nicht vergessen. Im Gegenteil: Die vielen von der Bayerischen Staatsregierung initiierten Mitmach-Aktionen im Jubiläumsjahr 2018 sollen als Investition in die weiß-blaue Zukunft verstanden werden: „darauf, wie wir gemeinsam die Erfolgsgeschichte Bayerns fortschreiben und in einer Welt des Wandels das besondere bayerische Wir-Gefühl bewahren und weiterentwickeln“ heißt es in einer Verlautbarung der Bayerischen Staatsregierung.

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Dieser Artikel stammt aus der Ausgabe Winter 2017

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